Corona Finanzhilfen

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Corona | Finanzhilfen

Pflegeschutzschirrm | Corona-Prämie | Kostenerstattung von Testungen


+++ wie muss ich das genau verstehen? +++  was bedeutes das für meine Praxis? +++ wie kann ich gewährleisten, dass...? +++ gibt es dazu Praxisbeispiele? +++ an wen kann ich mich wenden? +++ ist das verpflichtend? +++

Ansprechpartner

Jörg Teichert

0681/92660-15

mein-praxisblog@pro-pflege.online

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  • Rechtliche Grundlagen

    Finanzierung von Sonderleistungen für Beschäfigte in Pflegeeinrichtungen gem.  § 150a Abs. 7 SGB XI  


    Kostenerstattung von PoC-Antigentestungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag gem. § 7 Abs. 2 TestV 


    Kostenerstattung für Angebote zur Unterstützung im Alltag gem. § 150 Abs. 5a Satz 4 SGB XI 


    Ausgleich finanzieller Belastungen für Pflegeeinrichtungen gem. § 150 SGB XI

Fragen und Antworten zu Corona Finanzhilfen

  • Bislang wurden keine Fragen gestellt.

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