Sozialhilfe | Hilfe zur Pflege

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Sozialhilfe | Hilfe zur Pflege (SGB XII)

Leistungen | Vergütung | Abrechnung

+++ wie muss ich das genau verstehen? +++  was bedeutes das für meine Praxis? +++ wie kann ich gewährleisten, dass...? +++ gibt es dazu Praxisbeispiele? +++ an wen kann ich mich wenden? +++ ist das verpflichtend? +++

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  • Rechtliche Grundlagen

    Hilfe zur Pflege Siebtes Kapitel SGB XII

Fragen und Antworten

  • Was ist der Unterschied von Hilfe zur Pflege gem. SGB XII (Sozialhlfe) und den Leistungen des SGB XI

    Der Begriff der Pflegebedürftigkeit und die Pflegeleistungen im  Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) entsprechen weitgehend denen der Pflegeversicherung (SGB XI). 


    Leistungen werden als ergänzende Leistung zu den Leistungen der Pflegeversicherung gewährt, sofern das Vermögen des Versicherten nicht ausreichend ist.  Für Nichtversicherte gelten die Regelungen analog.


    Soweit häusliche Pflege ausreicht, soll der Träger der Sozialhilfe darauf hinwirken, dass die häusliche Pflege durch Personen, die dem Pflegebedürftigen nahestehen, oder als Nachbarschaftshilfe übernommen wird. 


  • Muss ein Antrag gestellt werden und was ist dabei zu beachten?

    Leistungen sind immer vor  der Inanspruchnahme vom Pflegebedürftigen beim zuständigen Sozialamz zu beantragen.  Es findet eine Prüfung der individuellen Einkommensverhältnisse statt.

Ihre Fragen | Hinweise

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