Häusliche Krankenpflege

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Häusliche Krankenpflege (SGB V)

Leistungen | Vergütung | Organisation

+++ wie muss ich das genau verstehen? +++  was bedeutes das für meine Praxis? +++ wie kann ich gewährleisten, dass...? +++ gibt es dazu Praxisbeispiele? +++ an wen kann ich mich wenden? +++ ist das verpflichtend? +++

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Regine Paulus

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  • Rechtliche Grundlagen

    • Häusliche Krankenpflege § 37 SGB V
    • Soziotherapie § 37 SGB V
    • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung § 37b SGB V
    • Außerklinische Intensivpflege § 37c SGB V
    • Haushaltshilfe § 38 SGB V
    • Beziehung zu den Leistungserbringern §§ 132 - 132d SGB V
    • Landesrahmenverträge für Rheinland-Pfalz (Pari-Net)
    • Landesrahmenverträge Saarland (SPG)

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(SGB V)

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Hinweise für die Praxis

Grundlagen für die ambulanten Pflegedienste, die Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbringen, sind die Regelungen der Landesrahmenverträge gem. 132a SGB V. Für Rheinland-Pfalz können Sie den Vertragsunterlagen im Pari-Net herunterladen, für das Saarland von der Vertragsdatenbank der SPG.

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