Stationäre Langzeitpflege

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Stationäre Langzeitpflege

Leistungen | Vergütung | Organisation

+++ wie muss ich das genau verstehen? +++  was bedeutes das für meine Praxis? +++ wie kann ich gewährleisten, dass...? +++ gibt es dazu Praxisbeispiele? +++ an wen kann ich mich wenden? +++ ist das verpflichtend? +++

Ansprechpartner

Jörg Teichert

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  • Rechtliche Grundlagen

    • Viertes,  siebtes und achtes Kapitel SGB XI .
    • Landesrahmenverträge für Rheinland-Pfalz (Pari-Net)
    • Landesrahmenverträge Saarland (SPG)

Fragen und Antworten

  • Wie hoch sind die Zuschläge zu den pflegebedingten Eigenanteilen gem. § 43 SGB XI

    Ab 01.01.2022 haben die Vericherte in stationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf einen Zuschlag gem § 43c zu den pflegebedingten Eigenanteilen. Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der Dauer des bisherigen Aufenthalts in einem

    Pflegeheim. Bei einer Dauer

    • von bis zu 12 Monaten beträgt der Zuschlag 5 Prozent 
    • von mehr als 12 Monaten beträgt der Zuschlag 25 Prozent
    • von mehr als 24 Monaten beträgt der Zuschlag 45 Prozent
    • von mehr als 36 Monaten beträgt der Zuschlag 70 Prozent.
  • Der EEE. Ein Buch mit sieben Siegel. Wie setzt er sich zusammen?

    Beim „EEE“ handelt es sich um den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil zu den pflegebedingten Aufwendungen in Pflegeheimen. Es ist der monatliche Betrag, den ein Bewohner, zusätzlich zu den Investitionskosten, den Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung sowwie den Ausbildungskosten, in einer Pflegeeinrichtung entrichtet werden muss.


    Es handelt sich um eine einheitliche Pauschale, für Bewohner der Pflegegrade 2 – 5.

    Der EEE berechnet sich aus der Differenz zwischen den Leistungen der Pflegekassen für die jeweilige Einrichtung und deren pflegedingten Aufwand.  Diese Zahlen werde „prospektiv“ - also für die Zukunft - anhand der Anzahl der Bewohner und deren Pflegegrad kalkuliert und in Vergütungsverhandlungen vereinbart. Die bedeutet, dass der EEE, je nach Belegung der Einrichtungen mit den unterschiedlichen Pflegegraden und den pflegebedingten Aufwendungen, sich verändert. 


    Er ist einheitlich für die einzelne Einrichtung, unterscheidet sich aber zum Teil deutlich zwischen den Einrichtungen.


    Zur Illustration eine schematische Beisspielrechnung:


    Einrichtung mit 100 Plätzen, 


    Pflegebedingter Aufwand pro Monat für die PG 2 - 5 215.000 Euro


    Erstattung Pflegekassen pro Monat

    PG 2  40 Plätze x 770 Euro Erstattung Pflegekassen = 30.800 Euro

    PG 3  25 Plätze x 1.262 Euro Erstattung Pflegekassen = 31.550 Euro

    PG 4  25 Plätze x 1.775 Euro Erstattung Pflegekassen = 44.375 Euro

    PG 5  10 Plätze x 2.005 Euro Erstattung Pflegekassen = 20.050 Euro

    Gesamt pro Monat  126.775 Euro


    Differenz = 88. 225 Euro 

    Pro Bewohner geteilt durch 100 = 882,25 Euro EEE pro Monat.  

    Geteilt durch 30,42 = 29,00 Euro EEE pro Tag

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