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+++ wie muss ich das genau verstehen? +++ was bedeutes das für meine Praxis? +++ wie kann ich gewährleisten, dass...? +++ gibt es dazu Praxisbeispiele? +++ an wen kann ich mich wenden? +++ ist das verpflichtend? +++
Ansprechpartner
Jörg Teichert
0681/92660-15
mein-praxisblog@pro-pflege.online
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Rechtliche Grundlagen
Bund: Viertes, siebtes und achtes Kapitel SGB XI und Rheinland-Pfalz: Landesrahmenverträge gem. § 75 SGB XI - zu finden im Pari-Net | Saarland: Landesrahmenverträge gem. § 75 SGB XI für die verschiedenen Einrichtungsarten - zu finden in der Vertragsdatenbank der SPG.
Hinweise für die Praxis
Leistung:
Die Leistungsansprüche der Versicherten sind im vierten Kapitel SGB X verankert. Die Leistungsverpflichtungen der ambulanten Dienste sind in den Landesrahmenverträgen gem. § 75 SGB XI Rheinland-Pfalz bzw. Saarland und in den Pflegeverträgen zwischen Versicherten und Pflegedienst vereinbart.
Vergütung:
Die Vergütung wird zwischen den Träger des Dienstes und den Landesverbänden der Pflegekassen sowie den örtlichen Sozialhilfeträger vereinbart. Es finden i.d. R. jährlich Vergütungsverhandlungen auf der Landesebene zwischen den Träger-Verbänden einerseits und den Pflegekassen sowie den örtlichen Sozialhilfeträge andererseits statt. Die einzelnen Träger können die Ergebnisse gegen sich gelten lassen und damit Einzelverhandlungen vermeiden. Die Information dazu erfolgt über Fachrundschreiben des Ressort Altenhilfe und Pflege
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