Fragen zur Ausbildung
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+++ wie muss ich das genau verstehen? +++ was bedeutes das für meine Praxis? +++ wie kann ich gewährleisten, dass...? +++ gibt es dazu Praxisbeispiele? +++ an wen kann ich mich wenden? +++ ist das verpflichtend? +++
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Pflegeberufegesetz (PflBG) und Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)
Landesgesetze und Verordnungen zur Altenpflegehilfeausbildung, Landesgesetze zur Altenpflegehelferausbildung bzw. Pflegeassistentenausbildung, Gesetze und Verordnungen zu den verschiedenen Umlageverfahren, können Sie auf den Rechtsportalen der Bundesländer abrufen.
Fragen und Antworten
Zuständig sind die Bundesländer in Abstimmung mit den Pflegekassen und den Verbänden der Einrichtungsträger. Zuständige Stellen sind für
Rheinland-Pfalz das Landesamt für Soziales und für das Saarland die Zuständige Stelle Altenpflegeausbildungsumlage (ZSA) bzw. Gesellschaft zur Förderung der Pflegeausbildung (GFP)
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