Pflegeausbildung

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Fragen zur Ausbildung

Inhalte | Organisation | Finanzierung

+++ wie muss ich das genau verstehen? +++  was bedeutes das für meine Praxis? +++ wie kann ich gewährleisten, dass...? +++ gibt es dazu Praxisbeispiele? +++ an wen kann ich mich wenden? +++ ist das verpflichtend? +++

Ansprechpartnerin

für diese Seite:

Regine Paulus

0151-52377894

praxisblog@pro-pflege.online

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Fragen und Antworten

  • Wer ist für die Finanzierung der Pflegausbildung zuständig?

    Zuständig sind die Bundesländer in Abstimmung mit den Pflegekassen und den Verbänden der Einrichtungsträger. Zuständige Stellen sind für 

    Rheinland-Pfalz das  Landesamt für Soziales und für das Saarland  die Zuständige Stelle Altenpflegeausbildungsumlage (ZSA)  bzw. Gesellschaft zur Förderung der Pflegeausbildung (GFP)

Ihre Fragen | Hinweise

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